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Mittwoch, 8. März 2006
Jugendschutz: Abstimmung
Story von tommyblank, 18:14h
Test...
Wer ist hier der Boss?
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Games: Dead Rising - Capcom stoppt Trailer in Japan
Story von tommyblank, 18:11h
"In Japan wurde ein Trailer für das Actionspiel Dead Rising vom Xbox Live Marketplace genommen. Zusätzlich wurde das Video auch von der offiziellen Website des Spiels entfernt.
Das Video wurde schon im Februar 2006 auf dem "Gamers Day" von Capcom in den USA gezeigt. Als Begründung gab Capcom an, dass das Spiel in Japan inhaltliche Unterschiede zur amerikanischen Version vorweist. Tatsächlich gehen Insider davon aus, dass die japanische Version von Dead Rising wegen den Vorgaben des Jugendschutz-Gesetz stark gekürzt wird. Vor kurzem wurden diese Bestimmungen beim Jugendschutz erheblich verschärft."
(Gamondo.de)
Das Video wurde schon im Februar 2006 auf dem "Gamers Day" von Capcom in den USA gezeigt. Als Begründung gab Capcom an, dass das Spiel in Japan inhaltliche Unterschiede zur amerikanischen Version vorweist. Tatsächlich gehen Insider davon aus, dass die japanische Version von Dead Rising wegen den Vorgaben des Jugendschutz-Gesetz stark gekürzt wird. Vor kurzem wurden diese Bestimmungen beim Jugendschutz erheblich verschärft."
(Gamondo.de)
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Freitag, 24. Februar 2006
Film: 17.-19. März: 18. Mittelfränkisches Jugendfilmfestival
Story von tommyblank, 19:53h
Vom 17. bis 19. März 2006 ist es wieder soweit. In Nürnberg werden zum 18. Mal die Produktionen jugendlicher Filmemacher/innen aus ganz Mittelfranken präsentiert.
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Internet: Die Internauten
Story von tommyblank, 19:47h
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Medien: Jugendmedientage 2006
Story von tommyblank, 19:39h
Kein Jahr ohne Jugendmedientage: Im Mai 2006 lädt die Jugendpresse Deutschland nach Berlin ein. Vom 18. bis 21. Mai dreht sich alles um das Motto: 'Jugend und Politik – [k]ein Auslaufmodell?!'. 600 Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren haben vier Tage lang Gelegenheit, mit Medienprofis, Politikerinnen und Politikern zu diskutieren, an Praxisworkshops teilzunehmen und vor allem: im Deutschen Bundestag einmal hinter die Kulissen zu schauen.
Weitere Informationen im Internet unter: A target=_blank HREF="http://www.2006.jugendmedientage.de">2006.jugendmedientage.de
Diese Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionstage Politische Bildung vom 5. bis 23. Mai 2006 im Deutschen Bundestag statt.
Veranstalter
Bundeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit der Jugendpresse Deutschland und dem Deutschen Bundestag <
Weitere Informationen im Internet unter: A target=_blank HREF="http://www.2006.jugendmedientage.de">2006.jugendmedientage.de
Diese Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionstage Politische Bildung vom 5. bis 23. Mai 2006 im Deutschen Bundestag statt.
Veranstalter
Bundeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit der Jugendpresse Deutschland und dem Deutschen Bundestag <
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Film: Begründung zur Kennzeichnung des Films TAL DER WÖLFE „Freigegeben ab 16 Jahren“
Story von tommyblank, 19:35h
Wiesbaden, 15.02.2006
Dieser türkische Film aus 2006 lag in Originalfassung mit deutschen Untertiteln vor. Er thematisiert mit zeitgeschichtlichen Bezügen die militärische Präsenz und die Aktivitäten amerikanischer Soldaten im Nordirak und verknüpft im Plot die ‚Rache’ eines türkischen Geheimdienstmannes (und seiner drei Leute) für durch die Amerikaner türkischen Soldaten zugefügten Ehrverlust mit der Geschichte einer jungen Frau, deren Hochzeit durch amerikanischen Truppen blutig beendet wird (wobei unter anderen ihr Bräutigam ums Leben kommt) und die selbst nach erfolgreicher Vollendung ihrer Rache (sie tötet den verantwortlichen amerikanischen Anführer) zu Tode kommt.
Dieser Plot mit seinem zeitgeschichtlichen Hintergrund gibt reichlich Raum für eine maßlos übersteigerte Kritik an den Amerikanern im Irak und der mit ihnen verbundenen christlichen Religion einerseits sowie für eine durchweg positive Darstellung islamischer Grundsätze andererseits.
Weder die beantragte Freigabe ab 12 Jahren noch auch eine Freigabe ab 16 Jahren kamen für den erstinstanzlichen Arbeitsausschuss in Frage. Hiergegen wurde insoweit Berufung eingelegt, als nunmehr die Freigabe ab 16 Jahren beantragt wurde. Deren Ablehnung hatte der Arbeitsausschuss zum einen damit begründet, der Film biete eine stark polarisierende Geschichte, in der amerikanische Soldaten in maßlos übertriebener Weise als durchgängig zynisch-gewalttätig gezeigt würden, in Verknüpfung mit ins Bild gesetzten Nachrichten über reale Vorkommnisse (etwa: Militärgefängnis Abu Ghraib; Gefangenenmisshandlungen); durch solche Vermischung von Realität und Fiktion (Spielhandlung) würden Wahrheit und Authentizität für die gesamte Darstellung des Films suggeriert.
Weiter wurde als Begründung vorgetragen, der Film führe thematisch so etwas wie einen ‚Krieg der Religionen’ ein und verschärfe damit die ‚ideologische’ Tendenz seiner Aussage, indem er den Islam als ungebrochen friedliebend darstelle, während Christen mitleidslos Unrecht und Gewalt in göttlichem – und amerikanischem – Auftrag ausübten.
Aus alledem ergebe sich - angesichts der tatsächlich vielschichtigen Problemlage in dem vom Film angesprochenen Felde - die Gefahr, dass viele Jugendliche ab 16 Jahren ideologisch manipuliert, ggf. überfordert, irritiert oder sogar sozial desorientiert würden; für junge Migranten in Deutschland könne der Film als Provokation oder als Verstärkung eigener ideologischer Sichtweisen wirken.
Problematisiert wurden im Arbeitsauschuß schließlich auch die vielen Gewaltszenen im Film.
Die Berufung vertrat dezidiert die Auffassung, auch polarisierende und parteiliche Aussagen müssten durch das Recht der freien Meinungsäußerung abgedeckt sein, und machte geltend, gerade auch amerikanische Filme seien häufig gekennzeichnet durch einseitig negative Aussagen im Zusammenhang mit anderen Nationen.
Der Hauptausschuss stellte ebenfalls fest, dass der Film in einzelnen Darstellungssequenzen einseitig sei bis hin zu tendenziösen, wirklichkeitsentstellenden Wertungen.
Hinsichtlich der abwertenden Aussagen des Films über die Amerikaner war der Ausschuss allerdings überzeugt, dass Jugendliche ab 16 Jahren diesen Aspekt des Films als irreal und bis klar ins Western-Genre überzogen erkennen können – was solche diskreditierenden Aspekte nicht erträglicher macht, sie aber unter Jugendschutzgesichtspunkten unbedenklich erscheinen lässt.
Bei den Aussagen des Films zu religiösen Aspekten werde in der Tat einerseits – in der Gestalt eines Scheichs als Protagonist der ‚guten’ Seite – der Islam als lupenrein friedliebende Religion dargestellt, auf der anderen Seite die Figur des ‚bösen’ amerikanischen Protagonisten gleichgesetzt mit einer geradezu voraufklärerischen Auffassung eines machtgierigen, mitleidslos gewaltorientierten, eroberungs- und gewinnsüchtigen Christentums.
Der Arbeitsausschuss hat in seiner Wertung derartige einseitige (und falsche) Aussagen des Films offenbar nach dem Prinzip ‚pars pro toto’ vorgenommen und damit dem Film insgesamt einen allgemein tendenziösen Charakter zuerkannt.
Der Hauptausschuss stellte allerdings fest, dass der Film ausdrückliche Verallgemeinerungen in keinem Fall vornimmt, sondern seine polarisierenden und teilweise verfälschenden Aussagen strikt an Einzelpersonen festmacht bzw. – bezüglich der Kritik am amerikanischen Militär – auf den Schauplatz des Films beschränkt und nicht auf Amerikaner schlechthin bezieht.
Die Mehrheit des Hauptausschusses war daher – trotz der zweifelsfrei einseitigen bis verfälschenden Aussagen des Films – nicht bereit, dem Votum der ersten Instanz zu folgen und negative Wirkungen der vom Arbeitsausschuss befürchteten Art von ausreichender Wirkungstiefe und Nachhaltigkeit für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren anzunehmen. Der Film gehe zwar hart an die Grenze zu manipulativer, wirklichkeitsentstellender Gestaltung , überschreite diese aber nicht , und erscheine damit im Sinne des Jugendschutzes vertretbar bezogen auf die in Frage stehende Altersgruppe.
H. Dettbarn Vorsitzender
(Quelle)
Dieser türkische Film aus 2006 lag in Originalfassung mit deutschen Untertiteln vor. Er thematisiert mit zeitgeschichtlichen Bezügen die militärische Präsenz und die Aktivitäten amerikanischer Soldaten im Nordirak und verknüpft im Plot die ‚Rache’ eines türkischen Geheimdienstmannes (und seiner drei Leute) für durch die Amerikaner türkischen Soldaten zugefügten Ehrverlust mit der Geschichte einer jungen Frau, deren Hochzeit durch amerikanischen Truppen blutig beendet wird (wobei unter anderen ihr Bräutigam ums Leben kommt) und die selbst nach erfolgreicher Vollendung ihrer Rache (sie tötet den verantwortlichen amerikanischen Anführer) zu Tode kommt.
Dieser Plot mit seinem zeitgeschichtlichen Hintergrund gibt reichlich Raum für eine maßlos übersteigerte Kritik an den Amerikanern im Irak und der mit ihnen verbundenen christlichen Religion einerseits sowie für eine durchweg positive Darstellung islamischer Grundsätze andererseits.
Weder die beantragte Freigabe ab 12 Jahren noch auch eine Freigabe ab 16 Jahren kamen für den erstinstanzlichen Arbeitsausschuss in Frage. Hiergegen wurde insoweit Berufung eingelegt, als nunmehr die Freigabe ab 16 Jahren beantragt wurde. Deren Ablehnung hatte der Arbeitsausschuss zum einen damit begründet, der Film biete eine stark polarisierende Geschichte, in der amerikanische Soldaten in maßlos übertriebener Weise als durchgängig zynisch-gewalttätig gezeigt würden, in Verknüpfung mit ins Bild gesetzten Nachrichten über reale Vorkommnisse (etwa: Militärgefängnis Abu Ghraib; Gefangenenmisshandlungen); durch solche Vermischung von Realität und Fiktion (Spielhandlung) würden Wahrheit und Authentizität für die gesamte Darstellung des Films suggeriert.
Weiter wurde als Begründung vorgetragen, der Film führe thematisch so etwas wie einen ‚Krieg der Religionen’ ein und verschärfe damit die ‚ideologische’ Tendenz seiner Aussage, indem er den Islam als ungebrochen friedliebend darstelle, während Christen mitleidslos Unrecht und Gewalt in göttlichem – und amerikanischem – Auftrag ausübten.
Aus alledem ergebe sich - angesichts der tatsächlich vielschichtigen Problemlage in dem vom Film angesprochenen Felde - die Gefahr, dass viele Jugendliche ab 16 Jahren ideologisch manipuliert, ggf. überfordert, irritiert oder sogar sozial desorientiert würden; für junge Migranten in Deutschland könne der Film als Provokation oder als Verstärkung eigener ideologischer Sichtweisen wirken.
Problematisiert wurden im Arbeitsauschuß schließlich auch die vielen Gewaltszenen im Film.
Die Berufung vertrat dezidiert die Auffassung, auch polarisierende und parteiliche Aussagen müssten durch das Recht der freien Meinungsäußerung abgedeckt sein, und machte geltend, gerade auch amerikanische Filme seien häufig gekennzeichnet durch einseitig negative Aussagen im Zusammenhang mit anderen Nationen.
Der Hauptausschuss stellte ebenfalls fest, dass der Film in einzelnen Darstellungssequenzen einseitig sei bis hin zu tendenziösen, wirklichkeitsentstellenden Wertungen.
Hinsichtlich der abwertenden Aussagen des Films über die Amerikaner war der Ausschuss allerdings überzeugt, dass Jugendliche ab 16 Jahren diesen Aspekt des Films als irreal und bis klar ins Western-Genre überzogen erkennen können – was solche diskreditierenden Aspekte nicht erträglicher macht, sie aber unter Jugendschutzgesichtspunkten unbedenklich erscheinen lässt.
Bei den Aussagen des Films zu religiösen Aspekten werde in der Tat einerseits – in der Gestalt eines Scheichs als Protagonist der ‚guten’ Seite – der Islam als lupenrein friedliebende Religion dargestellt, auf der anderen Seite die Figur des ‚bösen’ amerikanischen Protagonisten gleichgesetzt mit einer geradezu voraufklärerischen Auffassung eines machtgierigen, mitleidslos gewaltorientierten, eroberungs- und gewinnsüchtigen Christentums.
Der Arbeitsausschuss hat in seiner Wertung derartige einseitige (und falsche) Aussagen des Films offenbar nach dem Prinzip ‚pars pro toto’ vorgenommen und damit dem Film insgesamt einen allgemein tendenziösen Charakter zuerkannt.
Der Hauptausschuss stellte allerdings fest, dass der Film ausdrückliche Verallgemeinerungen in keinem Fall vornimmt, sondern seine polarisierenden und teilweise verfälschenden Aussagen strikt an Einzelpersonen festmacht bzw. – bezüglich der Kritik am amerikanischen Militär – auf den Schauplatz des Films beschränkt und nicht auf Amerikaner schlechthin bezieht.
Die Mehrheit des Hauptausschusses war daher – trotz der zweifelsfrei einseitigen bis verfälschenden Aussagen des Films – nicht bereit, dem Votum der ersten Instanz zu folgen und negative Wirkungen der vom Arbeitsausschuss befürchteten Art von ausreichender Wirkungstiefe und Nachhaltigkeit für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren anzunehmen. Der Film gehe zwar hart an die Grenze zu manipulativer, wirklichkeitsentstellender Gestaltung , überschreite diese aber nicht , und erscheine damit im Sinne des Jugendschutzes vertretbar bezogen auf die in Frage stehende Altersgruppe.
H. Dettbarn Vorsitzender
(Quelle)
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Jugendschutz: Internet-Beschwerdestelle gestarte
Story von tommyblank, 19:31h
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimediadiensteanbieter e.V. (FSM) und der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) haben eine Beschwerdestelle im Internet eingerichtet. Diese stellt eine weitere Möglichkeit dar, das Sicherheitsbewusstsein von Internetnutzern und -nutzerinnen zu stärken. Unter www.internet-beschwerdestelle.de hat dabei jeder die Möglichkeit, potentiell strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz schnell und unbürokratisch zu melden.
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Games: USK verweigert erstmals Jugendfreigabe für Massive Multiplayer Online Gam
Story von tommyblank, 19:29h
Erstmals in ihrer Geschichte hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK einem Massive Multiplayer Online Game (MMOG) die Jugendfreigabe verweigert. Das für Frühjahr 2006 angekündigte MMOG Auto Assault von Publisher Flashpoint unterliegt daher zahlreichen Vertriebsbeschränkungen: Das Spiel darf beispielsweise nicht an Jugendliche abgegeben werden und ist auch für den Versandhandel tabu, sofern nicht durch Altersverifikationssysteme sichergestellt ist, dass die CD nicht in die Hände Minderjähriger kommt. Gerade MMOGs werden aber sonst überproportional oft bei Online-Versendern gekauft.
Die ganze Story bei Heise
Die ganze Story bei Heise
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Fernsehen: KJM sieht in umstrittener TV-Show „Germany’s Next Topmodel“ keinen Jugendschutz-Verstoß
Story von tommyblank, 19:24h
In den bisherigen Folgen der in der Öffentlichkeit umstrittenen Modelshow „Germany’s Next Topmodel“, die seit 25. Januar 2006 auf ProSieben gezeigt wird, konnte die Kommission für Jugendmedien schutz (KJM) keinen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen erkennen. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion über den Model-Wettbewerb im Fernsehen wurde der KJM-Vor sitzende mehrfach um Stellungnahme gebeten. Deshalb befasste sich die KJM in ihrer jüngsten Sitzung mit dem Format.
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Zensur: Zensur in den USA
Story von tommyblank, 18:16h
Das Projekt Censored hat eine Top 10 der 2005 am meisten zensierten Stories in den USA aufgestellt.
Commondreams.org: Top 10 Project Censored News Stories 2005
Commondreams.org: Top 10 Project Censored News Stories 2005
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Jugendschutz: Verona Pooth: "Jugendschutz müsste strenger sein"
Story von tommyblank, 17:38h
Früher moderierte sie das Sex-Magazin "Peep!", heute gibt Verona Pooth die Sittenwächterin: Sie fordert besseren Jugendschutz und kritisiert, dass Robbie Williams seinen "nackten Po ständig ins Fernsehen" hält.
-> Stern
-> Stern
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Medien: Launch!
Story von tommyblank, 17:08h
Die erste Story, wow!
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